Mietbedingungen
Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen der Firma new-media-artists in der Fassung vom 01.11.2002 an.

1.Mietgebühr
Die Mietgebühr für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmt sich nach unserer bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine Abweichung getroffen wird. Für Gerätesätze die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.

2.Mietzeit
Die Mietzeit berechnet sich vom Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Versendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Im übrigen ist die Mietgebühr unabhängig davon zu zahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Für Verzögerungen von Auslieferungsterminen, die außerhalb des Einflußbereiches von new-media-artists liegen, kann keine Haftung übernommen werden.

3.Transport
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Ebenso trägt er die Transportgefahr. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung durch uns oder einen unserer Beauftragten. Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.

4.Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Geräte bleiben in unserem alleinigem Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte - sei es gegen Entgeld oder unentgeldlich - ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums trägt der Mieter. Das gleiche gilt auch für den Schaden der uns durch Ausfall unserer Geräte, aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.

5.Schäden und Haftung
Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufallsschäden. Der Mieter hat die Geräte fachmännisch zu untersuchen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei in Empfangnahme durch den Mieter ausdrücklich gerügt werden. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Kommt der Mieter diesen Verpflichtungen nicht nach, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen wegen eines während der Mietzeit entstandenen Schadens oder der Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, daneben Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu zahlen. Eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, seitens des Vermieters für direkte und indirekte Schäden sowie für Folgeschäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte nebst Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Soweit es sich nicht um bei in Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störungen oder Ausfällen weder von der Zahlung des Mietpreises befreit noch zu einer Minderung des Mietpreises berechtigt.

6.Versicherung
Die Geräte sind nicht versichert. Der Mieter haftet im Schadensfall bis zum Neuwert des Gerätes.

7.a.Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Mieter aus nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, so trägt der Mieter die dadurch entstandenen Mietausfallkosten, unter Abzug eventueller Einsparungen.

7.b.
Kommt der Mietvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande und ist der Mieter Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, wird die Bestellung erst wirksam, wenn sie nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Mietsache schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger widerrufen wird. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Frist beginnt erst mit Erhalt der Mietsache. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an new-media-artists, Sonnenleite 12, 96120 Trosdorf ausreichend. Der Widerruf kann innerhalb dieser Frist auch durch Rücksendung der Mietsache an diese Adresse erfolgen. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mietsache. Ist die Mietsache wegen ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung mit Paket nicht geeignet, genügt ein Rücknahmeverlangen des Mieters innerhalb gleicher Frist. Das Rücknahmeverlangen muß schriftlich an obige Adresse oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Im Fall des Widerrufes sind wir verpflichtet, auf die Mietsache bereits geleistete Zahlungen zu erstatten. Im Fall des Widerrufes ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache auf unsere Gefahr und Kosten zurückzusenden. Bis zu einem Mietpreis von 40 EURO trägt der Mieter die Rücksendekosten. Der Mieter ist bei Widerruf zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Mietsache eingetreten ist und diese Umstände von dem Mieter zu vertreten sind, d.h. bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Im Fall des Rücktritts bzw. Widerrufs ist für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung vom Mieter zu zahlen.

8.Zahlungsbedingungen
Bei längeren Mietzeiten ist der Vermieter berechtigt, Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug des Mieters/ Auftrag-gebers wird der offenstehende Rechnungsbetrag ab Fälligkeits-datum der mit 12% per annum verzinst.

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz von new-media-artists. Eventuelle Streitigkeiten sind ausschließlich nach deutschem Recht zu entscheiden.